News Gesetz

Wenn Sie ein Haus besitzen, sind meist drei Fragen wichtig: Muss ich meine Heizung tauschen? Was passiert, wenn sie kaputtgeht? Welche Optionen sind sinnvoll?

Das Wichtigste zuerst

  • Keine Austauschpflicht, nur weil die Heizung „alt“ ist. Entscheidend ist, ob eine neue Heizung eingebaut wird (z. B. bei Totalausfall).
  • Die 65-%-Erneuerbaren-Vorgabe gilt seit 01.01.2024 zuerst für Neubauten in Neubaugebieten.
  • Im Bestand ist die Einführung an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Wärmepläne müssen je nach Gemeindegröße bis 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 vorliegen.

1) Wenn Ihre Heizung noch läuft

Dann besteht in der Regel kein Sofortdruck durch das Gesetz. Sinnvoll ist aber, frühzeitig zu planen – damit Sie nicht unter Zeitdruck entscheiden müssen, wenn etwas ausfällt.

2) Wenn die Heizung ersetzt werden muss

Dann kommt es vor allem auf zwei Dinge an:

Wo liegt das Gebäude? (Neubaugebiet / Bestand, und ob Wärmeplanung schon vorliegt)
Welche Lösung passt zum Gebäude? (Wärmeverteilung, Platz, Nutzung, gewünschter Komfort)

Das Gesetz macht keine „Einheitslösung“ – wichtig ist, dass die gewählte Heizung die Anforderungen erfüllt und im Alltag funktioniert.

3) Übergangsregel, die viele übersehen

Wenn in der Übergangszeit eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut wird, können später Pflichten zu steigenden Anteilen von Bioenergie greifen (ab 2029, später weiter steigend).
Das ist kein Grund zur Panik – aber ein Grund, Entscheidungen nicht nur nach dem Kaufpreis zu treffen.

4) Was Sie jetzt konkret tun können

Heizung prüfen lassen: Zustand, typische Schwachstellen, realistische Restlaufzeit
Wärmeplanung Ihrer Kommune im Blick behalten (Wärmenetz ja/nein)
Optionen vergleichen: Was passt zu Ihrem Gebäude – technisch und im Betrieb?
Planung statt Schnellkauf: Auslegung, Einbindung, Einstellungen (damit es später ruhig und stabil läuft)

Wenn Sie möchten, können wir das im Vor-Ort-Check mit Ihnen durchgehen – kurz, verständlich und bezogen auf Ihr Gebäude in Lichtenstein und Umgebung.